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02.09.2009
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,
hiermit beantragen wir, Folgendes zu beraten und zu beschließen:
"Bei neuen Baugebieten, die an ein Waldstück grenzen, wird künftig ein Abstand von mindestens 10 Metern zum Wald eingehalten.
Dies gilt auch für Bauvorhaben nach § 35 BauGB.
Der Randstreifen gehört künftig stets zum Wald, gemessen wird ab dem äußeren Kronenbereich."
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller-Breuer
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