

03.12.25 –
Bergisch Gladbach, 3. Dezember 2025 – Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember weisen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rheinisch-Bergischen Kreis auf die weiterhin bestehenden Hürden für gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsleben hin. Trotz vorhandener Beratungsstrukturen – wie dem Integrationsfachdienst (IFD), dem LVR-Inklusionsamt oder den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – sehen die GRÜNEN weiteren Handlungsbedarf, um Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
„Der Rheinisch-Bergische Kreis verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Beratungsstellen, doch viele Betroffene und Arbeitgebende kennen die Angebote nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand“, erklärt Anke Bliedtner, Pressesprecherin der GRÜNEN im Kreis. „Inklusion darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir brauchen niedrigschwellige Anlaufstellen, die Arbeitnehmer:innen und Unternehmen aktiv zusammenbringen – etwa durch gezielte Kooperationen mit lokalen Betrieben und Kammern. Gleichzeitig müssen die bestehenden Strukturen wie das LVR-Inklusionsamt oder der IFD personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihrer Vermittlungsrolle gerecht werden können.“
Laut Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bieten zwar Institutionen wie die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland oder das Jobcenter Rheinisch-Bergischer Kreis spezifische Beratung zu Rehabilitation und Arbeitsplatzanpassung an. Doch die GRÜNEN kritisieren, dass die Angebote oft fragmentiert seien und eine zentrale Koordinierungsstelle fehle. „Wer als Mensch mit Behinderung oder als Arbeitgebender Unterstützung sucht, muss sich durch ein Dickicht von Zuständigkeiten kämpfen. Das schreckt ab und verhindert echte Teilhabe“, so Bliedtner.
Die GRÜNEN fordern daher:
Eine kreisweite Kampagne, um die bestehenden Beratungsangebote bekannter zu machen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Verbindliche Inklusionspläne für öffentliche Arbeitgeber im Rheinisch-Bergischen Kreis, die konkrete Einstellungsquoten und barrierefreie Arbeitsplätze vorsehen.
Ausbau der „Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben“ als zentrale Anlaufstelle, die alle Akteur:innen vernetzt und bürokratische Hürden abbaut.
Hintergrund:
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wurde 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis leben laut Statistischem Landesamt NRW rund 32.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand 2023). Trotz gesetzlicher Verpflichtungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (mind. 5 % der Arbeitsplätze) liegt die Quote in vielen Betrieben unter diesem Wert.
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