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05.12.16 –
Neben der Landesliste drehte sich die Landesdelegiertenkonferenz auch um das Landtagswahlprogramm. Aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis sind eine Reihe von Anträge gestellt worden. Dabei wurden auch ältere Beschlüsse des Kreisverbandes eingespeist.
Inhaltlich übernommen wurde ein Antrag zur Begrenzung der Stickstoffausbringung. Der Gewässerschutz soll dabei durch eine Besteuerung erreicht werden. Freibeträge für Kleinstbetriebe sollen regionaltypische Besonderheiten schützen.
Das Landtagswahlprogramm übernahm die Kritik an der ausufernden Kameraüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Eine Grenze gezogen wurde zudem überall, wo bei fließendem Verkehr personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.
Ebenso aufgenommen wurde die Betonung der Bedeutung des autonomen ÖPNV. Eine Förderung von Mehrsprachigkeit im ÖPNV wurde für die Beschilderung ebenfalls übernommen, war im Bereich von Tickets jedoch strittig. Hier werden wir noch Debatten über den Umgang mit Sprachen, Symbolen und insbesondere Englisch in der EU weiterführen müssen.
Neben anderen Anträgen zur Rüstung wurde auch der Hauptimpuls eines Antrags aufgenommen, bei der Rüstungsforschung verstärkt darauf zu achten, dass private Drittmittel zur Rüstungsforschung keine Multiplikatorwirkung für staatliche Forschungsfelder entfalten. Weitere Änderungsanträge zeigten, dass beim Thema Rüstung trotz der Verankerung einer Zivilklausel im Hochschulzukunftsgesetzes immer noch viel zu tun bleibt.
Ebenfalls inhaltlich eingeflossen sind Ergebnisse der Veranstaltung zu den Bildungszielen: Die Herleitung von Demokratie und Menschenrechten aus Aufklärung und Humanismus sowie der emanzipatorische Auftrag der Bildung im Bildungsauftrag der Schule müssen gerade angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen umfassender gelebt werden und für alle gesellschaftlichen Bildungsträger gelten. Viele Debatten auf der Landesdelegiertenkonferenz drehten sich um das Thema Religionspolitik. Aus unserem Kreisverband kam dabei insbesondere die Forderung, schon aus geschichtlichem Bewusstsein heraus sensibel mit religionsbezogenen Daten umzugehen. Auch in diesem Bereich muss das Prinzip der Datensparsamkeit gelten.
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