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Bündnis 90/Die Grünen haben sich in den letzten Jahren immer wieder zu Wort gemeldet, wenn die Stadtwerke Overath jährlich 1,5 Millionen Euro aus dem Eigenbetrieb „Entsorgung“ an den Kernhaushalt überweisen sollten. Bereits im Jahr 2015 schrieben wir in einer Pressemitteilung: „Gebühren sind keine Steuern! Bürger zahlen Gebühren für eine konkrete Gegenleistung, hier für die Entsorgung des Abwassers! Steuern hingegen werden pauschal gezahlt und können für alle möglichen Projekte verwendet werden. Dadurch dass die Stadtwerke nun einen Gewinn an den Kernhaushalt abführen müssen, werden Gebühren, die die Bürger konkret für die Abwasserentsorgung bezahlt haben, für andere Ausgaben der Stadt verwendet.“ Mit dieser Argumentation haben wir den jährlichen Jahresabschluss und die Gewinnabführung stets abgelehnt. So auch in diesem Jahr, als im Betriebsausschuss der Jahresabschluss 2019 verabschiedet wurde. Allerdings wurde in diesem Jahr kurz darüber diskutiert. Dabei ist der Ausschuss übereingekommen, das Konstrukt der Gewinnabführung an den Kernhaushalt in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses noch einmal zu beraten. Unserer Vorstellung nach muss hier Transparenz hergestellt werden: Die Bürger*innen müssen wissen, wofür ihre Abwassergebühren verwendet werden. Bündnis 90/Die Grünen sind hier zu einer ergebnisoffenen Diskussion mit den anderen Fraktionen bereit.
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