Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Am 01.01.2022 ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist u. a. die Stärkung des Radverkehrs durch die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur

18.02.22 – von Stella Laufenberg –

Am 01.01.2022 ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist u. a. die Stärkung des Radverkehrs durch die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur. Dafür erhöht das Land zukünftig die finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Radvorrangrouten durch die Kommunen.

Bereits im aktuellen Sitzungsturnus legt der Rheinisch-Bergische Kreis (RBK) gemeinsam mit den Projektpartnern aus dem Oberbergischen Kreis und dem östlichen Rhein-Sieg Kreis in der Gebietskulisse des Bergischen Rheinlands ein Gutachten vor, das ein Netz regional bedeutsamer Radverbindungen definiert. Dieses Netz bildet zugleich die Basis für die Ausweisung künftiger Radvorrangrouten in der Region. Damit hat der RBK schon heute die Voraussetzungen geschaffen, mit der die angekündigte Landesförderung direkt abgerufen und für den Ausbau der Infrastruktur eingesetzt werden kann.

Friedhelm Weiß, Mitglied der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rheinisch-Bergischen Kreis: „Das Gutachten ist ein starkes Signal für eine nachhaltige Mobilität im Rheinisch-Bergischen Kreis. Mit dem Förderprogramm des Landes werden unsere Aktivitäten vor Ort unterstützt und wir können den Ausbau der Radvorrangrouten beschleunigen. Damit erleichtern wir vielen Bürgerinnen und Bürgern den Alltag und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“

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