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31.05.16 –
Stellungnahme der GRÜNEN, Kreisverband Rhein-Berg, zur Pressemitteilung von Herrn Deppe vom 24.05.2016 und seiner im Kölner Stadt-Anzeiger am 25.05.2016 veröffentlichten Positionierung.
Presseberichten zufolge hat ein Wolf im Südkreis zwei Ziegen gerissen. Infolge dieses Ereignisses wurden das Pro und Contra einer Rückkehr des Wolfes in die „Kulturlandschaft“ des Rheinisch-Bergischen Kreises erneut diskutiert. In seiner ablehnenden Stellungnahme definiert Herr Deppe, welche Tiere wohin gehören – und damit letztlich, welchen Wert ein Tier hat.
Hierzu erklären die GRÜNEN: Diese Auffassung widerspricht dem modernen Tierschutz. Unabhängig davon, ob Tiere vom Menschen als „erwünscht“ oder „unerwünscht“ bzw. weiterreichend als „nützlich“ oder „schädlich“ klassifiziert werden, haben alle Tiere einen Wert an sich. Das gilt sicher auch für Schafe und Ziegen. Eine ökonomische Betrachtungsweise ist jedoch zu eindimensional. Entscheidend ist auch nicht die Frage, wie sich die „Kulturlandschaft“ verändert. Zudem hat der Wolf im Ökosystem sehr wohl einen Nutzen. Er hält die Population seiner Beute (Rehe, Rothirsche, Wildschwein, Feldhase, Wildkaninchen) in Grenzen und beeinflusst deren Entwicklung. Jäger sind erforderlich, da sie unter anderem die Funktion von Wölfen wahrnehmen müssen. Kehrt der Wolf zurück, kann er seine Rolle im Ökosystem wieder übernehmen. Je weniger Wild geschossen wird, desto geringer ist die Gefahr für Nutztiere. Dies scheint Jagdfreunden nicht zu gefallen.
Das Zusammenleben mit Wölfen muss gelernt werden. Das Schüren von Ängsten jedoch beginnt, wenn Herr Deppe unterstellt, dass eine aktive „Ansiedlung“ von Wölfen geplant sei. Offensichtlich ist Herrn Deppe der am 08.04.2016 veröffentlichte Wolfsmanagementplan des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für NRW nicht bekannt. Dessen oberste Leitlinie besagt: „Eine Aussetzung und aktive Wiederansiedlung von Wölfen in Nordrhein-Westfalen findet nicht statt.“
Im Verlauf seiner Stellungnahme suggeriert Herr Deppe weiterhin, dass eine Entfernung des Wolfs aus dem Einflussbereich des Menschen möglich sei. Der Wolf ist jedoch durch hochrangiges internationales Artenschutzrecht streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Auch sogenannte Wolfshybride, d.h. Kreuzungen zwischen Wölfen und Haushunden, sind bis zur vierten Generation geschützt. Anstatt ohne rechtliche Grundlage zu diskutieren, ob der Wolf „herausgenommen“ werden sollte, sind vorbereitende Maßnahmen in Bezug auf die Rückkehr von Wölfen erforderlich.
Jürgen Langenbucher, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands der GRÜNEN im Rheinisch-Bergischen Kreis: „Herr Deppe ist offenbar schon im Wahlkampfmodus und betreibt durchsichtige Klientelpolitik. Dass er dabei Schreckensbilder entwickelt und Ängste schürt, ist eines Landtagsabgeordneten unwürdig.“
Das Zusammenleben mit Wölfen kann gelernt werden. Das Land NRW ist mit der Einführung des Wolfsmanagements gut vorbereitet. Die Wolfsberater*innen und andere Institutionen leisten Aufklärung. Im Rahmen des Wolfsmanagements werden Präventionsmaßnahmen für Nutztierhalter*innen definiert, Unterstützungsleistungen bis hin zur Entleihe von Präventionssets gewährt und Schadenersatzleistungen geregelt. Untersuchungen in Gebieten mit bestehenden Wolfspopulationen zeigen, dass nur geringe Ersatzleistungen erforderlich sind. In der Lausitz haben Nutztiere (vor allem Schafe) nur einen Anteil von unter einem Prozent an der Nahrung der Wölfe.
Die GRÜNEN im Rheinisch-Bergischen Kreis begrüßen, dass die Bemühungen zum Erhalt der Artenvielfalt offenbar erfolgreich sind. Dies zeigt das Anwachsen der Wolfspopulation in Deutschland. Die Ausweitung von Besiedlungsgebieten ist eine natürliche Folge. Ob die „Kulturlandschaft“ im Bergischen Land eine hinreichende Lebensgrundlage für Wölfe bietet und Wölfe tatsächlich dauerhaft im Kreis leben können, wird sich zeigen. Dem Menschen steht nicht zu, dies zu definieren. Er kann das Zusammenleben aber gestalten.
Den Handlungsleitfaden zum Wolfsmanagement in NRW findet Ihr/finden Sie hier.
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