

04.02.25 –
Ab dem 1.März 2025 gilt eine neue Mieterschutz-Verordnung in NRW. Im neuen Geltungsgebiet liegen weiterhin Bergisch Gladbach, Leichlingen und Rösrath, neu hinzugekommen ist Overath. Nach harten Einschnitten im Mieterschutz im Jahr 2020 weitet die schwarz-grüne Landesregierung den Mieterschutz wieder aus. Die Mieterschutzverordnung wird verlängert und die Mietpreisbremse gilt nun in 57 statt bisher 18 Kommunen. So profitieren potenziell 6,1 Millionen Menschen in NRW – das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.
„Dass die Mieterschutzregelungen neben Bergisch Gladbach, Leichlingen und Rösrath nun auch in Overath gelten ist ein wichtiger Schritt – denn bezahlbares Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge und es ist durch ein Gutachten eindeutig, dass wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben“, sagt der Landtagsabgeordnete Marc Zimmermann (Grüne). „Menschen, die bei uns eine neue Wohnung suchen, Menschen mit hohen Mieten oder Mieter, bei denen die Umwandlung in Eigentum ansteht, werden durch die Verordnung geschützt und können damit vor Gericht gehen.”
Durch die Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
Die aktuelle Mietpreisbremse ist durch das Bundesgesetz befristet bis zum 31.12.2025. Ob, wann und zu welchen Konditionen eine neue Regierung im Bund den Mieterschutz verlängert, bleibt offen.
“Die schwarz-grüne Landesregierung steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter Nun geht der Blick nach Berlin: Damit unsere Mietpreisbremse zum Jahresende nicht ausläuft, muss eine neue Bundesregierung zügig Beschlüsse fassen. Denn die Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum ist ein Menschenrecht, das es zu schützen gilt”, so Marc Zimmermann MdL weiter.
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