Planfeststellungsverfahren am Flughafen Köln/Bonn: Information im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung

Der Flughafen Köln/Bonn bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A ein Planfeststellungsverfahren vor. Dazu wird es vom 16. bis 18. Februar 2016 drei Informationsveranstaltungen im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung geben: 16. Februar 2016 mit Einlass ab 19:00 Uhr in Bergisch Gladbach im Bürgerhaus Bergischer Löwe, 17. Februar 2016 mit Einlass ab 17:00 Uhr in Köln-Porz im Bürgerzentrum Engelshof, 18. Februar 2016 mit Einlass ab 18:00 Uhr in Lohmar im Bürgerzentrum Birk.

28.01.16 –

Der Flughafen Köln/Bonn bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A ein Planfeststellungsverfahren vor. Dazu wird es vom 16. bis 18. Februar 2016 drei Informationsveranstaltungen im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung geben:

16. Februar 2016 mit Einlass ab 19:00 Uhr in Bergisch Gladbach im Bürgerhaus Bergischer Löwe,

17. Februar 2016 mit Einlass ab 17:00 Uhr in Köln-Porz im Bürgerzentrum Engelshof,

18. Februar 2016 mit Einlass ab 18:00 Uhr in Lohmar im Bürgerzentrum Birk.

Hintergrund für das Planfeststellungsverfahren ist die Erweiterung von Vorfeld A im Jahre 2007. Diese Teilfläche wurde damals behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war. Das Bundesverwaltungsgericht hat das ursprünglich gewählte Zulassungsverfahren als nicht ausreichend angesehen und eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt.

Um das Vorfeld A wieder voll nutzen zu können, hat sich der Flughafen für ein Planfeststellungsverfahren entschieden. Darin werden weitere zum Teil schon verwirklichte Baumaßnahmen einbezogen. Dies betrifft eine Verbindung zwischen zwei Vorfeldern, die Nutzungsmöglichkeiten von bestehenden Gebäuden im Frachtbereich sowie den Abriss einer Gepäckhalle und anschließender Nutzung für Flugzeuge. In dem Verfahren soll auch die Zulässigkeit von Bauprojekten festgestellt werden, die der Flughafen erst in den kommenden Jahren realisieren möchte. Dazu zählen ein Verbindungsbau zwischen den Terminals 1 und 2 sowie der Neubau eines Hotels, der Ersatzneubau eines Parkhauses sowie der mögliche Bau einer zweiten Halle für Allgemeine Luftfracht.

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