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04.08.17 –
Die Debatte über das Recht auf Stadt wurden von den Stadtforschern Dirk Gebhardt und Andrej Holm zusammengefasst als
„Recht auf Zentralität, als den Zugang zu den Orten des gesellschaftlichen Reichtums, der städtischen Infrastruktur und des Wissens; und das Recht auf Differenz, das für eine Stadt als Ort des Zusammentreffens, des Sich-Erkennens und Anerkennens und der Auseinandersetzung steht [...] Es beschränkt sich nicht auf die konkrete Benutzung städtischer Räume, sondern umfasst ebenso den Zugang zu den politischen und strategischen Debatten über die künftigen Entwicklungspfade. Das Recht auf die Stadt orientiert sich an den utopischen Versprechungen des Städtischen und reklamiert ein Recht auf die schöpferischen Überschüsse des Urbanen"
Wir wollen diese Debatte noch nicht führen, aber einen Einblick erringen, welche Konzepte für Stadtgestaltung sich in den Jahrzehnten seit der strukturierten Stadtplanung entwickelt haben, welche Konzepte vorgelegt wurden, was die neoliberale Stadtplanung befürchten lässt und welche Alternativen hierfür gesellschaftlich denkbar sind.
In das Thema führt uns der Bauingenieur Matthias von Münchow ein.
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